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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Halter Invest Depotbetreuung, In der Langfuhr 32, 56170 Bendorf gegenüber Unternehmen, Geschäfts- und Privatkunden (§ 14 BGB)

 

§ 1 Geltungsbereich
 

1.  Das Angebot sowie die folgenden Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) richten sich an Unternehmer, Selbstständige, Geschäfts- und Privatkunden (§ 14 BGB) (nachfolgend zusammen der „Klient“). Diese gelten ebenso für alle fernmündlich über die gängigen Onlinekommunikationsmittel abgeschlossenen Verträge dem Klienten und der Halter Invest Depotbetreuung, In der Langfuhr 32, 56170 Bendorf in Bezug auf die von uns angebotenen Programme und Dienstleistungen.

2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Klienten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor ebd. Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.


 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
 

1. Angebotsumfang: Der Anbieter spezialisiert sich auf onlinebasierte Schulungen und Beratungen zum Thema Vermögensaufbau durch Aktieninvestitionen, sowie auf die Erstellung von Portfoliostrategien, Markt- und Aktienanalysen, die unterstützend zur Entscheidungsfindung des Klienten dienen. Er übernimmt zudem das Monitoring des Depots zur strategischen Optimierung und leitet auf dessen Basis Strategien für den Klienten ab und stellt ihm diese im Rahmen der Dienstleistung zur Verfügung. Ein Zugriff auf das Klientenportfolio besteht zu keiner Zeit. Die Dienstleistungen umfassen keine Anlageberatung im rechtlichen Sinne und keine Vermittlung von Finanzinstrumenten. Der Anbieter erbringt keine Dienstleistung im Bereich der mandatsbasierten Vermögensverwaltung, führt keine Käufe oder Verkäufe im Auftrag des Mandanten aus und verfügt über keinen Zugang zum Mandantenportfolio.

 

2.Vertragsabschluss: Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient die Dienstleistung bucht und die AGB während eines Telefonats oder einer Onlinekonferenz akzeptiert. Die Zustimmung des Klienten wird aufgezeichnet.

3. Halter Invest Depotbetreuung erbringt keine Dienstleistungen im Bereich der Anlage- und Finanzberatung. Ebenso sind die Vermittlung von Eigengeschäften mit Unternehmen und Geschäften über die Anschaffung sowie Veräußerung von Finanzinstrumenten und Anschaffung und/ oder  Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung keine Gegenstände der Leistungsbestimmung der Halter Invest  Depotbetreuung. Hierunter fallen ebenso alle Handlungen, die nach geltendem Börsenrecht als illegal gekennzeichnet sind (z.B. Eigenhandel oder Verletzung der Marktintegritätsklausel).

4. Nach § 315 BGB steht Halter Invest Depotbetreuung ein Leistungsbestimmungsrecht in Bezug auf die mit
Depotbetreuung eingegangenen Coaching-, Dienstleistungs- und/ oder Beratungsvertrags zu

 

5. Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Halter Invest Depotbetreuung hat der Klient die technischen Voraussetzungen (stabile Internetverbindung, Kamera, Tonaustausch) zu gewährleisten.
 

6. Die unerlaubte Vervielfältigung der Kursinhalte (z.B. Abfilmen, Speichern auf der Festplatte, etc.) sowie das Erstellen von Tonband- o.Ä. Tonreplikationsaufnahmen der Diestleistungen der Halter Invest Depotbetreuung ist verboten und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

7. Während des Telefonats bzw. der Videokonferenz übersendet Halter Invest Depotbetreuung dem Klienten diese vorliegenden AGB zur Kenntnis und Durchsicht.

8. Der wirksame mündliche Vertragsschluss wird seitens Halter Invest Depotbetreuung im Falle eines Zusammenkommens während eines Vertragsabschlusstelefonats oder eines Vertragsabschlusses via Onlinekonferenz als Ton- bzw. Videomitschnitt aufgezeichnet. In diesem Zusammenhang bestätigt der Kunde die Geltung der AGB für den jeweiligen Vertrag und erkennt diese als verbindlich an. Der Klient stimmt der entsprechenden Aufzeichnung ausdrücklich zu.

9. Halter Invest Depotbetreuung ist nicht berechtigt dem Klienten Anlageprodukte jeglicher Art und Form zu vermitteln. Für den Erwerb ist der Klient selbst verantwortlich.

10. Der Erwerb von Anlageprodukten jeglicher Art erfolgt auf Eigenverantwortung des Klienten. Halter Invest Depotbetreuung im Schadensfall nicht haftbar. Es besteht bei Vertragsabschluss eine aufklärende Edukation über die Risiken des Finanzmarktes zwischen den beiden Vertragsparteien. Dem Klienten ist bewusst, dass der Handel mit (hoch-) spekulativen Finanzinstrumenten unter Umständen zum Totalverlust führen kann. Hierfür hat Halter Invest Depotbetreung zu sorgen.

11. Die Vertragssprache ist in allen Fällen deutsch.
 

12. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 3 Überlassene Unterlagen
 

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen behält sich der Anbieter Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

 

§ 4 Preise und Zahlung
 

1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Der Klient erhält eine Rechnung über die gebuchten Dienstleistungen.
 

2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Werktagen nach Buchung für Leistungen der Halter Invest Depotbetreuung bei Aus-, Weiter- und Fortbildungen sowie Seminaren zu zahlen. Bei dauerhafter Betreuung und/ oder dauerhaftem Produktbezug erfolgt eine monatliche Abrechnung. Sollte hierzu keine abweichende, schriftliche und rechtsgültige Vereinbarung vorliegen, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung (ohne Abzug) innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hierbei vorbehalten.

3. Mit Vertragsabschluss ist Halter Invest Depotbetreuung berechtigt alle vom Klienten bestellten Leistungen auch bei Nichtinanspruchnahme abzurechnen.

4. Bei Zahlungsverzug von mindestens zwei gegenüber Halter Invest & Research fälligen Raten ist die zuletzt genannte Vertragspartei berechtigt die Ratenzahlungsvereinbarung aufzukündigen und den fälligen Gesamtbetrag einzufordern. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung des Klienten, ist Halter Invest Depotbetreuung berechtigt, dem Klienten den Zugang zu gebuchten Leistung zu sperren.

5. Unterbringungskosten die beispielsweise zur der Buchung von Präsenzseminaren- /Veranstaltungen entstehen werden nicht durch Halter Invest Depotbetreuung übernommen. Der Klient ist in diesem Fall für alle anfallende Kosten für Übernachtung, Verpflegung und Reise selbst verantwortlich.

6. Der Klient ist Berechtigt eine Ersatzperson für Präsenzveranstaltungen wie Seminare/ Vorträge zu bestimmen und diese spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich zu benennen. Der Klient ist bei einer verringerten Schadensangabe gegenüber Halter Invest & Research in der Nachweispflicht.

§ 5 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
 

​1. Der Klient hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den mit Halter Invest Depotbetreuung vereinbarten Vertrag zu Präsenzveranstaltungen und Präsenzseminaren zu widerrufen. Das Widerrufsrecht bezieht ebenso dauerhafte Betreuungs- und Beratungs-/ Coaching- Programme mit ein, die im regelmäßigen Austausch zweier natürlicher Personen stattfinden. Vorproduzierte Onlineschulungen sind hiervon ausgenommen.

2. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. 
 

3. Die Ausübung des Widerrufsrechts erfolgt mittels eindeutiger, schriftlicher Erklärung.
 

4. Die Ausübung des Widerrufsrechts führt zu einer Rückzahlung aller getätigten Zahlungen des Klienten binnen 14 Tagen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dienstleistungen, die bis zur Ausübung des Widerrufsrechts bereits erfolgten, sind hiervon ausgenommen und vom Kunden zu zahlen.
 

5. Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Absatz 4 BGB bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde.


 

§ 6 Nutzungs- und Urheberrechte
 

1. Der Klient erhält unter Berücksichtigung inhaltlicher Absprachen für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht auf die von Halter Invest Depotbetreuung erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits-, Seminar-, Kurs-, Consulting- und Beratungsmaterialien.

2. Der Klient ist nicht zur Vervielfältigung der in § 7.1 zur Verfügung gestellten Materialien zum Zwecke der Weitergabe an Dritter oder der Eigenbereicherung berechtigt. Ein Zuwiderhandeln wird juristisch verfolgt. Die Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet.
 

3. Alle auf der Website verwendeten Grafiken, Bilder, Videos und Texte unterliegen dem Urheberrecht der Halter Invest Depotbetreuung. Eine unerlaubte Verwendung wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
 

4. Der Klient ist verpflichtet, die von Halter Invest Depotbetreuung zur Verfügung gestellten Leistungen nur für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Vervielfältigung und Verbreitung des entgeltlichen Onlinelehrmaterials wird strafrechtlich verfolgt und zur Anzeige gebracht. Dies schließt auch eine Reproduktion, Manipulation oder Modifizierung der beschriebenen digitalen Produkte mit ein.

 

§ 7 Verhalten und Rücksichtnahme
 

1. Der Klient verpflichtet sich im Falle des Verfassens einer Kundenrezension zu einer wahrheitsgemäßen Auskunft der Tatsachen über die vom Klienten erworbenen Dienstleistungen der Halter Invest Depotbetreuung.

2. Gegenüber rechtswidrigen und/ oder unsachgemäße bzw. sachgrundlose Äußerungen über Halter Invest Depotbetreuung sowie dessen Dienstleistungsabgebot durch Klienten, Mitbewerber oder anderweitige Dritte behält sich Halter Invest Depotbetreuung vor insbesondere gegen unwahre Tatsachenbehauptung und/ oder Schmähkritiken zivilrechtlich vorzugehen und zu verfolgen sowie darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

 

§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung
 

1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
 

2. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden).
 

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

4. Halter Invest Depotbetreuung haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5. Die Partizipation am Kapitalmarkt geschieht auf eigenes Risiko des Kunden. Halter Invest Depotbetreuung haftet nicht für Kapitalverzehr und eingesetztes Kapital am Aktienmarkt welches aufgrund bereitgestellter Information der Halter Invest Depotbetreuung verursacht wurde.
Die von
Halter Invest Depotbetreuung bereitgestellten Informationen dienen lediglich als Hilfsmittel der eigenen Handelsentscheidungen und wurden unter Vorbehalt des Verlustrisikos am Wertpapiermarkt zur Verfügung gestellt. Dem Kunden liegt eine entsprechende Erklärung zur Vertragsunterzeichnung vor. Der Kunde wird ebenso vor Vertragsantritt explizit schriftlich und mündlich auf die Risiken des Kapitalmarktes sowie des Haftungsausschlusses seitens der Halter Invest Depotbetreuung hingewiesen.

6. Sämtliche Informationen, die im Rahmen des Leistungsangebots übermittelt werden, stellen weder eine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes noch eine in sonstiger, auf den einzelnen Kauf- und/oder Verkaufsentschluss abzielende Beratung dar.

7. Alle von
Halter Invest Depotbetreuung im Rahmen des Leistungsangebots vorgestellten Informationen entstammen den persönlichen Einschätzung und Erfahrung der Dienstleister von Halter Invest Depotbetreuung bzw. des jeweiligen Autors/Referenten. Für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität übernimmt Halter Invest Depotbetreuung keine Gewähr.

 

§ 9 Sonstiges
 

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
 

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist).
 

3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

Anhang Anmerkungen

Obwohl die Klauselverbote der Katalogtatbestände der §§ 308, 309 BGB gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht für AGB gelten, die gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB verwandt werden, ist nicht im Umkehrschluss automatisch davon auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie die in den §§ 308, 309 BGB genannt gegenüber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB standhalten. Gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGB gegenüber Unternehmern gilt, ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht vereinbar ist. Dies führt nach der Rechtsprechung dazu, dass die Klauselverbotskataloge der §§ 308, 309 BGB über die Auslegung des § 307 BGB auch im kaufmännischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen.

Die Klauselverbote des § 308 BGB sind dabei in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern übertragbar, weil in ihren Wertungsspielräumen die kaufmännischen Besonderheiten berücksichtigt werden. Dagegen ist bei den Verboten des § 309 BGB eine derart pauschale Lösung nicht möglich, der Verstoß gegen § 309 ist aber auch beim Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz für die Unwirksamkeit der Klausel. Hier empfiehlt sich, vor der Verwendung der AGB eine Einzelfallprüfung durch einen Rechtskundigen vornehmen zu lassen.

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